Abgabe-Bedingungen

Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Tiere in ein artgerechtes Zuhause vermittelt werden. Daher fragen wir euch immer nach den Maßen und Bildern von eurem Gehege.

Diese Kriterien muss eure Haltung erfüllen, damit sie für Meerschweinchen artgerecht ist:

Die Gruppe

  • Meerschweinchen sind Rudeltiere und müssen mindestens zu zweit gehalten werden. Ein Kaninchen ist kein Ersatz für einen Artgenossen, weil die beiden Tierarten nicht dieselbe Sprache sprechen.
  • Wir vermitteln nicht in ausschließliche Weibchenhaltung. Es sollte immer ein Kastrat in der Gruppe leben. Die Haltung ist natürlicher, die Vergesellschaftung stressfreier und die Wahrscheinlichkeit von Zysten für die Weibchen geringer durch einen „Mann im Haus“.
  • Wir vermitteln nicht in Baby-Haltung. Es muss in jeder Gruppe mindestens ein erwachsenes Tier über ein Jahr leben, das den Babys etwas beibringt und als Vorbild agieren kann.

Die Haltung

Der Stall muss ebenerdig eine Mindest-Lauffläche von 140 cm und eine Mindest-Fläche von 1 qm haben. Am besten mindestens 0,5 qm pro Schweinchen. Je nach Anzahl der Tiere, Charakter und Alter ggf. auch mehr. Weitere Etagen und stundenweiser Auslauf zählen zur Mindest-Fläche nicht dazu. Anders ist es natürlich bei einem Dauerauslauf, den die Tiere 24 Stunden täglich nutzen können. Wir beraten euch gerne auf der Suche nach dem passenden Gehege und ihr findet hier hilfreiche Tipps dazu.

Die Ernährung

Zu einer artgerechten Haltung gehört auch eine ausgewogene Ernährung. Meerschweinchen sollten beispielsweise immer genug Heu zur Verfügung haben und kein getreidehaltiges Trockenfutter bekommen. Hier findet ihr viele Tipps zur richtigen Ernährung.

 

Organisatorisches

  • Unsere Nottiere werden nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag vermittelt. Die Schutzgebühr wird bei erfolgloser Vergesellschaftung innerhalb einer Woche zurückerstattet.
  • Unsere Meeris dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir nehmen unsere Tiere jederzeit zurück!
  • Für nach der Vermittlung auftretende Krankheiten und/oder charakterliche Eigenschaften übernehmen wir keine Verantwortung.
  • Nach der ersten Anfrage sollten die Vermittlungstiere innerhalb von einer Woche abgeholt werden. Ist das in Ausnahmefällen nicht möglich, ist nach Absprache eine Anzahlung zu leisten und das Tier innerhalb der vereinbarten Zeit abzuholen. Wir erstatten die Anzahlung nicht zurück, wenn ihr die Reservierung wieder aufhebt. Springt die Meerschweinchenhilfe etwa wegen Tod des Tieres von der Vermittlung ab, wird die Anzahlung zurückgezahlt.

Voraussetzungen für Außenhaltung

Neben den obenstehenden Anforderungen sind bei Außenhaltung noch weitere Faktoren zu beachten:

Gruppengröße

Bei Außenhaltung im Winter müssen die Meerschweinchen mindestens zu dritt oder zu viert sein, um sich mit der Körperwärme gegenseitig warm halten zu können. Außerdem sollte der Stall eine isolierte Schutzhütte haben.

Umgewöhnung

Von Oktober bis Mai können nur Meerschweinchen in Außenhaltung umziehen, die bereits in der Pflegestelle in Außen- oder Kaltstallhaltung leben. Die Umgewöhnung ist von Mai bis September möglich. Andersrum geht es immer: Jedes Außen-Meerschweinchen kann zu jeder Zeit nach innen umziehen.

Standort

Meerschweinchen sind sehr hitzeempfindlich, daher sollte der Stall nicht in der prallen Sonne stehen.

Sicherung

Das Gehege muss von allen Seiten (auch von unten!) gesichert sein, z. B. mit nicht durchbeißbarem Draht, Gehwegplatten o. ä. Das schützt gegen Marder, Katzen und Greifvögel. Wir beraten euch hierzu gerne im Detail.

Freie Gartenhaltung unterstützen wir nicht, da die Gefahren einfach zu groß sind! Für Auslauf am Tag reicht die Sicherung durch ein Gehege mit Seitenelementen und einem Netz von oben aus – hier ist keine Sicherung von unten nötig.