Abgabe-Bedingungen
voVorab das Wichtigste: Unsere Tiere werden nur in ein artgerechtes und liebevolles Zuhause vermittelt!
- Meerschweinchen sind Rudeltiere und sollten mindestens zu 2. gehalten werden. Ein Kaninchen ist KEIN Ersatz für einen Artgenossen, weil die beiden Tierarten nicht dieselbe Sprache sprechen!
- Der Stall muss ebenerdig eine Mindest-Lauffläche von 140 cm und eine Mindest-Fläche von 1 qm haben. Am besten mindestens 0,5 qm pro Schweinchen. Je nach Anzahl der Tiere, Charakter und Alter ggf. auch mehr. Weitere Etagen und stundenweiser Auslauf zählen zur Mindest-Fläche nicht dazu. Anders ist es natürlich bei einem Dauerauslauf, den die Tiere 24 Stunden täglich nutzen können. Wir beraten euch gerne auf der Suche nach dem passenden Gehege.
- Unsere Nottiere werden nur gegen Schutzgebühr und Schutzvertrag vermittelt. Die Schutzgebühr wird bei erfolgloser Vergesellschaftung innerhalb einer Woche zurückerstattet.
- Unsere Meeris dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Wir nehmen unsere Tiere jederzeit zurück!
- Wir vermitteln nicht in ausschließliche Weibchenhaltung. Es sollte immer ein Kastrat in der Gruppe leben. Die Haltung ist natürlicher, die Vergesellschaftung stressfreier und die Wahrscheinlichkeit von Zysten für die Weibchen geringer durch einen “Mann im Haus”.
- Wir vermitteln nicht in Baby-Haltung. Es muss in jeder Gruppe mindestens ein erwachsenes Tier über 1 Jahr leben, das den Babys etwas beibringt und als Vorbild agieren kann.
- Für nach der Vermittlung auftretende Krankheiten und/oder charakterliche Eigenschaften übernehmen wir keine Verantwortung.
- Nach der ersten Anfrage sollten die Vermittlungstiere innerhalb von einer Woche abgeholt (vermittelt) werden. Ist das in Ausnahmefällen nicht möglich, ist nach Absprache eine Anzahlung zu leisten und das Tier innerhalb von zwei Wochen (oder nach Vereinbarung) abzuholen. Wir erstatten die Anzahlung nicht zurück, wenn ihr die Reservierung wieder aufhebt. Springt die Meerschweinchenhilfe etwa wegen Tod des Tieres von der Vermittlung ab, wird die Anzahlung zurückgezahlt.
Voraussetzungen für Außenhaltung Neben den obenstehenden Anforderungen, sind bei Außenhaltung noch weitere Faktoren zu beachten:
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